Schwimmer Wettkampf

Nein, bei einem Triathlon-Wettkampf ist dies explizit verboten. Für das Tragen des Neopren-Anzuges (Wetsuit) gelten folgende Wettkampfbestimmungen:

  • Wetsuits dürfen nicht dicker als 5 mm sein. Wenn ein Wetsuit
    aus zwei Teilen bestehen, so dürfen auch die überlappenden
    Stellen nicht dicker als 5 mm sein.
  • Jegliche Geräte, die einen Antrieb oder einen sonstigen Vorteil
    für den Athleten ermöglichen, sind verboten.
  • Die äusserste Schicht des Wetsuits muss während des
    Schwimmens eng am Körper des Athleten anliegen.
  • Der Neopren kann sämtliche Körperstellen bedecken mit
    Ausnahme von Händen, Füssen und Gesicht.
  • Bei welchen Temperaturen Neopren-Anzüge erlaubt oder
    verboten sind, ist im Wettkampfreglement von Swiss Triathlon
    festgehalten (www.swisstriathlon.ch > inside > downloads).

Multisportevents wie beispielsweise der Gigathlon oder der Inferno-Triathlon haben eigene Regeln. Bei beiden ist das Tragen des Neopren-Anzuges obligatorisch.