Nein, bei einem Triathlon-Wettkampf ist dies explizit verboten. Für das Tragen des Neopren-Anzuges (Wetsuit) gelten folgende Wettkampfbestimmungen:
- Wetsuits dürfen nicht dicker als 5 mm sein. Wenn ein Wetsuit
aus zwei Teilen bestehen, so dürfen auch die überlappenden
Stellen nicht dicker als 5 mm sein. - Jegliche Geräte, die einen Antrieb oder einen sonstigen Vorteil
für den Athleten ermöglichen, sind verboten. - Die äusserste Schicht des Wetsuits muss während des
Schwimmens eng am Körper des Athleten anliegen. - Der Neopren kann sämtliche Körperstellen bedecken mit
Ausnahme von Händen, Füssen und Gesicht. - Bei welchen Temperaturen Neopren-Anzüge erlaubt oder
verboten sind, ist im Wettkampfreglement von Swiss Triathlon
festgehalten (www.swisstriathlon.ch > inside > downloads).
Multisportevents wie beispielsweise der Gigathlon oder der Inferno-Triathlon haben eigene Regeln. Bei beiden ist das Tragen des Neopren-Anzuges obligatorisch.